x
 
Quick search
 
 
 

Auction Testauk R13

2026.07.27 - 2027.02.28

Conditions of Sale of Dr. Reinhard Fischer – Auctioneers of Stamps and Coins


According to the conditions approved by the German Bundeskartellamt –
Recommendations of the Bundesverband Deutscher Briefmarkenversteigerer e.V., Wiesbaden

For information only, the German text (below) is to be taken authoritative.

1. The auctioneer acts in his own name for the account of his client, who remains anonymous (as commission agent).

2. The auctioneer reserves the right to combine or separate lots listed in the catalogue, to change the order of the lot numbers or to withdraw any lot from the auction.

3. The lots to be sold at auction may be examined and checked before the auction. The descriptions in the catalogue are made to the best of the auctioneer’s knowledge and belief, are, however, not guaranteed. The auctioneer is not liable for any mistakes. Except for collections or bulk lots, he commits himself, however, to transmitting complaints to the customer if such claims are filed within a period of 28 days after the auction. The auctioneer may extend this time limit under special circumstances. Liability for damage to health and body will not be affected. Claims are only possible if the lots including the lot card are returned in unaltered condition. The affixing of the marking »False« or the like by expertisers who are liable for errors is not considered to be an alteration, but expertisers’ signatures, colour designations or pencil notes are. In the case of a justified claim, the auctioneer will refund the purchase price only and not further charges. Faults visible on images in the catalogue may not be subject to such claims. Catalogue values are not binding and have to be seen as approximate; they may not be the cause for a return.

4. The lot is knocked down when no higher bid follows after the last bid has been called three times. The auctioneer reserves the right to reject the bid or accept it with reservations. He may cancel the bid knocked down if the highest bidder does not want his bid to be valid, or if otherwise a dispute concerning the bid knocked down arises.

5. The knocking down transfers the risk of possible losses, damages or mistakes to the purchaser. The items become the property of the purchaser after payment is complete.

6. The knocking down binds the bidder to take and pay for the lot(s). Should the purchaser desire forwarding of the lot(s) purchased in the auction, it will be effected at his expense and risk. The bidder is bound to his bid for the period of up to four weeks. If bidding is made by phone or in writing, lots will be dispatched to the bidder at his cost and risk, unless otherwise agreed.

7. The sale of auction lots is subject to differential taxation. If we ship lots inside the EC, the buyer shall pay a buyer’s premium of 26.2 % (including VAT, differential taxation) of the hammer price and a lot fee of EUR 3.00 per lot (both including VAT), plus shipping and insurance costs. If we ship lots to a country outside the EC, the buyer shall pay a buyer’s premium of 22 % of the hammer price and a lot fee of EUR 3.00 per lot, plus shipping and insurance costs. If the goods are exported outside the EC by the buyer himself, it may be possible to refund VAT. For gold coins that are exempt from VAT, the buyer shall pay a buyer’s premium of 22 % of the hammer price and a lot fee of EUR 3.00 per lot, plus shipping and insurance costs. Lots marked with a ° after the lot number come from consignors outside the EU. If these lots are delivered within the EU, an import duty of 7 % on the hammer price will be charged.

8. Purchase price and commissions are payable immediately by floor bidders. External bidders must pay the auction invoice upon receipt. A bidder acting on behalf of a third party shall be jointly and severally liable together with that third party. The purchaser shall only be entitled to receive the lots after full payment has been made.

9. Any amounts not received by the auctioneer within 15 days after the auction or receipt of the auction invoice will incur interest of 1 % for every additional month. If the purchaser refuses to pay for the lot(s) or fails to make payment within the prescribed period, the auctioneer may claim damages for non-performance. Pricing agreements between bidders are strictly prohibited and will result in immediate exclusion from the auction. A contractual penalty of EUR 10,000.00 shall apply for each case of price fixing. Further claims for damages remain unaffected.

10. By placing bids on lots bearing National Socialist emblems and/or symbols, the bidder undertakes to acquire such items exclusively for historical, scientific or collecting purposes and not to use them for propaganda purposes within the meaning of § 86 German Criminal Code (StGB).

11. These conditions shall also apply accordingly to post-auction sales. Section 312d of the German Civil Code (BGB) shall not apply.

12. The place of performance shall be Bonn. German law shall apply exclusively. The United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) shall not apply.

13. Should any provision of these Conditions of Sale be or become wholly or partially invalid, the validity of the remaining provisions shall remain unaffected.

14. The European Commission provides a platform for Online Dispute Resolution (ODR), which is available at https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Consumers may use this platform to resolve disputes. We are neither obliged nor willing to participate in dispute resolution proceedings before a consumer arbitration board.


Versteigerungsbedingungen der Firma Dr. Reinhard Fischer - Auktions- und Handelshaus für Briefmarken und Münzen e.K.


Entsprechend den vom Bundeskartellamt genehmigten und vom Bundesverband Deutscher
Briefmarkenversteigerer e.V., Wiesbaden empfohlenen Versteigerungsbedingungen

1. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben.

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung – unter Wahrung der Interessen der Einlieferer – Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.

3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinn. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Außer bei Sammlungen verpflichtet er sich jedoch, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm bis spätestens vier Wochen nach Auktionsschluß (im Nachverkauf 4 Wochen nach Rechnungsdatum) angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt. Die Frist läuft auch, wenn die Lose nicht fristgerecht angenommen werden. Reklamationen sind nur möglich, wenn die Lose einschließlich der Loskarte im unveränderten Zustand zurückgegeben werden. Das Anbringen der Kennzeichnung »Falsch« o. ä. durch Prüfer, die für Irrtümer haften, gilt nicht als Veränderung, wohl aber Prüfzeichen, Farbbezeichnungen oder Bleistiftnotizen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet er den gezahlten Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück; ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Mängel, die sich aus der Katalogabbildung ergeben, können nicht Gegenstand einer Reklamation sein. Katalogpreisangaben sind unverbindlich und gelten als circa, Fehler bei der Angabe der Katalogpreise können keine Reklamation begründen. In allen Fällen des Punkt 3 bleibt die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden unberührt.

4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber übertragen.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Soweit nicht bei Auftragserteilung anders angegeben, wird die ersteigerte Ware bei schriftlichen oder telefonischen Geboten oder wenn der Bieter die Ware nicht sofort übernimmt, auf Kosten und Gefahr des Bieters zugeschickt.

7. Die zu versteigernden Lose werden differenzbesteuert verkauft. Liefern wir die Ware innerhalb der Europäischen Union aus, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 26,2 % (inkl. MwSt., differenzbesteuert) vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,— EUR (beides einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) sowie Versandkosten und Versicherung. Liefern wir die Ware in ein Land außerhalb der Europäischen Union, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 22 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,— EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Führt der Käufer die Ware in ein Land außerhalb der EU aus, kann die Mehrwertsteuer evtl. erstattet werden. Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind, zahlt der Käufer ein Aufgeld von 22 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,— EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Lose, die nach der Losnummer mit einem ° markiert sind, stammen von Einlieferern außerhalb der EU. Soweit diese Lose innerhalb der EU ausgeliefert werden, werden hierfür 7 % Importabgaben auf den Zuschlagpreis berechnet. Da wir differenzbesteuert verkaufen, kann die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden.

8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig ...

9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über Euribor ...

10. Mit der Abgabe von Geboten für Lose aus der NS-Zeit ...

11. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. § 312d BGB findet keine Anwendung.

12. Erfüllungsort ist Bonn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs finden keine Anwendung.

13. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

14. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und nehmen auch nicht freiwillig teil.

 

Pflichtinformationen für Kunden bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mit der Abgabe eines Gebots über unsere Online-Plattform beauftragen Sie uns, für Sie auf unserer Auktion bis die genannten Lose zu den genannten Höchstgeboten zu ersteigern. Dieser Auftrag kommt dadurch zustande, dass Sie im Online-Katalog in das Feld „Gebot“ Ihr Höchstgebot eintragen und dann auf den Button „Bieten“ klicken. Dann klicken Sie auf den Button „Gebote abschicken“. Dort wird Ihnen eine Übersicht Ihrer bisher eingegebenen Gebote angezeigt. Eingabefehler können Sie durch Kontrolle der Losbeschreibungen und Kontrolle der Gebote feststellen und ggf. Gebote ändern oder löschen. Dann klicken Sie auf „Gebote absenden“. Sie werden dann gebeten, Ihre Kundendaten zu überprüfen und können noch einmal Ihre Gebote überprüfen. Mit Klick auf „Gebote absenden“, werden die Gebote an uns übermittelt. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Gebote per Email. Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn Ihre Gebote während der Auktion angenommen wurden und Sie der Höchstbietende waren.

Ihre Bestelldaten werden nach dem Vertragsschluss von uns für die Durchführung des Vertrages mit dem Kunden gespeichert. Sie können die Bestelldaten archivieren, indem Sie die Web-Seite, die Ihnen zum Abschluss seiner Bestellung angezeigt wird, speichern und/oder die E-Mail zur Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung speichern. Sie können die AGB unter http://www.reinhardfischerauktionen.de unter „Versteigerungsbedingungen“ abrufen.

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung, dieser erreichen Sie unter folgendem Link: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und nehmen auch nicht freiwillig teil.




Dr. Reinhard Fischer - Auktions- und Handelshaus für Briefmarken und Münzen e.K.

Joachimstraße 7
D-53113 Bonn

Dr. Reinhard Fischer e.K.
Handelsregister: Handelsregister Bonn HRA 5813

Telefon: 0228-263130
Telefax: 0228-213381

eMail: reinhardfischer@briefmarkenauktion.net
www: http://www.reinhardfischerauktionen.de

Umsatzsteuer-ID: DE 122 146292